Kameraüberwachung auf der Baustelle: Was ist erlaubt?

Wer seine Baustelle vor Vandalismus schützen möchte, kann den Hausbau per Kamera festzuhalten – sollte aber einiges beachten.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Weil Diebstahl und Vandalismus leider keine Seltenheit beim Hausbau sind, setzen viele Bauherren auf eine Überwachung der Baustelle per Kamera. Doch ist das überhaupt erlaubt? Was gilt es beim Thema Kameraüberwachung zu beachten? Und: Was ist streng verboten? In diesem Artikel erfahren Sie es.

Die wichtigste Info gleich vorweg: Grundsätzlich ist es erlaubt, als Bauherr Ihren Hausbau in einigen Fällen per Kamera zu überwachen. So ist der Schutz vor Diebstahl und Vandalismus ein guter Grund für die Überwachung. Auch die Dokumentation des Baufortschrittes für Erinnerungszwecke ist durchaus legitim, das Überprüfen der Baufirmen um eventuelle Fehler oder Bauschäden nachvollziehen zu können, allerdings nicht. Und trotzdem setzen Bauherren auf die Überwachung ihres Hausbaus.

Was es zu beachten gilt

Eine einfache Faustregel, was das Überwachen des eigenen Hausbaus angeht, gibt es nicht. Tatsächlich gibt es eine Reihe von Voraussetzungen und Beschränkungen, die Sie kennen und beachten müssen, wenn Sie den Bau Ihres Hauses per Kamera kontrollieren wollen.

DSGVO – Das sollten Sie wissen

Die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) reglementiert den Schutz personenbezogener Daten, zu denen auch Foto- und Videoaufnahmen zählen. Handwerker und andere Menschen, die sich auf der Baustelle bewegen, dürfen nicht ohne weiteres gefilmt werden, weil dies gegen ihre Persönlichkeitsrechte verstößt.

Darum müssen Sie im ersten Schritt nach Art. 6 Abs. 1 lit. F DSGVO abwägen, ob die Interessen der Verantwortlichen (sprich: Sie als Bauherr) die Interessen der Betroffenen (Handwerker, Bauleiter, Statiker und Co.) überwiegen. Ist dies der Fall, darf eine Kameraüberwachung stattfinden. Zudem sollten Sie sich eine schriftliche Einverständniserklärung aller gefilmten Personen einholen.

Offene Kommunikation & Information

Irgendwo eine Kamera aufhängen und hoffen, dass es niemand bemerkt – das geht auf keinen Fall. Wenn Sie sich für eine Kameraüberwachung entscheiden, muss dies offen kommuniziert werden. Zusätzlich müssen Sie ein gut sichtbares Hinweisschild anbringen, das über die Aufnahme per Kamera informiert.

Zeitraffer-Fotos statt Live-Aufnahmen

Eine „Rund-um-die-Uhr“-Überwachung ist grundsätzlich verboten. Statt Live-Aufnahmen sollten Sie darum besser auf einzelne Fotos setzen, die alle paar Minuten aufgenommen und dann zu einem Zeitraffervideo geschnitten werden. Weiterhin sollten Personen und auch Nummernschilder verpixelt sein. Die Aufnahmen der Überwachungskamera dürfen maximal 72 Stunden gespeichert werden.

Öffentlicher Raum & Nachbargrundstücke sind Tabu

Auf der Suche nach einem geeigneten Ort für die Überwachungskamera müssen Sie unbedingt darauf achten, dass diese weder öffentlichen Raum noch die Nachbargrundstücke aufnehmen kann. Andernfalls drohen empfindliche Strafen.

Die Kameraüberwachung von Baustellen gilt vor allem als wirkungsvolle Präventionsmaßnahme gegen Diebstahl und Vandalismus. „Pfusch auf dem Bau“ dürfen Sie damit weder kontrollieren noch werden Sie ihn so verhindern können. Dafür bietet Ihnen Town & Country Haus einen einzigartigen Hausbau-Schutzbrief, der Qualität und Sicherheit garantiert. Während unsere starken regionalen Town & Country Partner die Qualität Ihres Hauses stets im Blick haben, können Sie sich also entspannt zurücklehnen.