Ratgeber zur
Sanierung in
Berlin

Förderung für Sanierung in Berlin mit KfW-Kredit 261 oder Alternativen

Vor allem der KfW- Wohngebäude-Kredit 261 ermöglicht bei einer Sanierung in Berlin 2023 oft eine Förderung. Für eine erfolgreiche Antragstellung müssen Eigenheimbesitzer und Hauskäufer mit einem Energieeffizienz-Experten in jedem Einzelfall die individuellen Voraussetzungen abklären. Bei einer Sanierung in Berlin ergänzt der Stadtstaat über die IBB mit dem Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS die Förderung des Bundes durch eigene Zuschüsse. Außerdem erleichtern der KfW-Förderkredit 270 sowie direkte BAFA-Zuschüsse viele Sanierungsmaßnahmen. Ab 2024 sind weiterentwickelte Förderkonzepte für klimafreundliche Heizungen vorgesehen.

Bundesförderung über Kreditanstalt für Wiederaufbau

Eine energieeffiziente Sanierung in Berlin wird bei Häusern sowie Wohnungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude häufig durch den Wohngebäude-Kredit 261 mit einer Förderung der KfW unterstützt. Damit fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau jede energetische Maßnahme, die zumindest zur Effizienzhaus-Stufe 85 führt. Durch den Kredit der KfW ist im Rahmen einer Sanierung auch die Förderung der Wiederherstellungskosten sowie der Baunebenkosten möglich. Potenziell sind somit in zahlreichen Fällen Zusatzkosten für eine wiederhergestellte Außenanlage oder Architekten sowie Ingenieurleistungen förderbar.

Chance auf Tilgungszuschuss der KfW im Anschluss an Sanierung

Über den Wohngebäude-Kredit 261 können Antragsteller bei der Förderung einer Sanierung in Berlin zusätzlich von einem Tilgungszuschuss profitieren. Mit diesem Zuschuss reduziert sich das Darlehen, während zugleich die Laufzeit verkürzt wird. Sobald eine Sanierung abgeschlossen ist, entfällt daher durch den Tilgungszuschuss für einen Teilbetrag die erforderliche Rückzahlung. In der Regel schreibt die KfW den Zuschuss gut und verringert somit das Darlehen, nachdem die geförderten Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen wurden. Überweisungen und Barauszahlungen an die Hausbesitzer stellen hierbei jedoch keine Option dar.

Bedingungen mit Baubegleitung vor KfW-Förderung für Sanierung in Berlin

Es ist bei der erfolgreichen Beantragung des Wohngebäude-Kredits 261 für eine Sanierung entscheidend, dass eine Bauanzeige oder ein Bauantrag während der Antragstellung schon zumindest fünf Jahre zurückliegen. Eine weitere Voraussetzung vor der KfW-Förderung ist die Baubegleitung, um die sich ein Energieeffizienz-Experte kümmern muss. Dafür eignen sich vor einer Sanierung in Berlin ausschließlich Spezialisten, die auf der relevanten Expertenliste bei der Deutschen Energie-Agentur aufgeführt sind.

Es besteht üblicherweise die Möglichkeit, im Rahmen der Förderung 50 Prozent der Kosten für die Baubegleitung mit dem Energieeffizienz-Experten übernehmen zu lassen. Zudem sind Nachweise mit gesondert ausgewiesenen Kosten notwendig, falls Hauskäufer eine Immobilie im direkten Anschluss an eine bereits durchgeführte Sanierung erwerben. Als Beleg ist dann häufig der Kaufvertrag geeignet.

Energieeffizienz sowie Erneuerbare-Energien-Klasse als Kriterien für Höhe der Förderung

Durch ein Referenzgebäude ermittelt die KfW vor der Förderung mit dem Wohngebäude-Kredit 261 die Effizienzhaus-Stufe, die bei einer Sanierung in Berlin erreicht wird. Ein niedrigerer Zahlenwert als Ergebnis der Berechnung entspricht einer besseren Energieeffizienz des Gebäudes. Je kleiner die Effizienzhaus-Stufe ist, desto mehr steigen bei einer Sanierung die maximale Höhe des Kredits sowie der mögliche Tilgungszuschuss.

Sobald eine Immobilie die Voraussetzungen der Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt, verbessert sich die KfW-Förderung zusätzlich. Hausbesitzer müssen sich hierzu während einer Sanierung in Berlin für erneuerbare Energien entscheiden und dadurch mit einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent vom Energiebedarf in einem Gebäude abdecken. Der Tilgungszuschuss erhöht sich mit der Erneuerbare-Energien-Klasse üblicherweise um fünf Prozentpunkte. Zugleich wirkt es sich vorteilhaft auf die Kredithöhe aus, sobald bei einer Sanierung das 65-Prozent-Kriterium mit erneuerbaren Energien erreicht ist.

Allgemein werden 2023 bei der Förderung mit dem Wohngebäude-Kredit 261 maximal 120.000 Euro für eine Wohneinheit als Kredit zur Verfügung gestellt. Dieser Höchstbetrag kann im Rahmen einer Sanierung mit der Erneuerbare-Energien-Klasse auf insgesamt 150.000 Euro steigen. Wenn die erneuerbaren Energien den 65-Prozent-Anteil des Energiebedarfs nicht decken, beträgt der Tilgungszuschuss in der Effizienzhaus-Stufe 85 fünf Prozent.

Falls Hausbesitzer mit einer Sanierung in Berlin stattdessen die Stufe 40 und gleichzeitig die Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen, steigt der Zuschuss wiederum auf 25 Prozent. Hierdurch besteht die Chance, dass der KfW-Tilgungszuschuss pro Wohneinheit im Optimalfall auf bis zu 37.500 Euro ansteigt. Eine förderfähige Wohnung muss sich dabei nach der Sanierung immer zur dauerhaften Wohnnutzung eignen. Das ist eine zwingende Voraussetzung für die Einstufung als Wohneinheit.

Möglicher Extra-Tilgungszuschuss für die KfW-Förderung einer Sanierung in Berlin

Wer bei der KfW den Wohngebäude-Kredit 261 beantragt, kann sich mit bestimmten Voraussetzungen bei der Förderung einer Sanierung in Berlin über einen Extra-Tilgungszuschuss freuen. Sobald Hausbesitzer die Effizienzhaus-Stufen 55 oder 40 mit seriellen Sanierungsmaßnahmen erreichen, erhöht sich der Zuschuss um 15 Prozentpunkte. Hierfür ist es entscheidend, dass für das Dach oder Fassaden im Verlauf einer Sanierung vorgefertigte Bauelemente verwendet wurden.

Mit zehn zusätzlichen Prozentpunkten winkt ein weiterer Extra-Tilgungszuschuss, falls die Förderung ein sogenanntes Worst Performance Building betrifft. Dafür muss ein Gebäude vor der Sanierung in Berlin deutschlandweit zu den 25 Prozent mit dem schlechtesten energetischen Zustand zählen. Für alte Häuser mit einem unterdurchschnittlichen Sanierungszustand ist die KfW-Förderung dementsprechend oft besonders lohnenswert.

Entscheidung zwischen Annuitätendarlehen und endfälligem Darlehen

Bei einer Sanierung in Berlin steht der KfW-Kredit 261 prinzipiell mit zwei verschiedenen Finanzierungsformen zur Verfügung. Durch ein endfälliges Darlehen ist bis zum Laufzeitende zunächst ausschließlich die Begleichung der Zinsen erforderlich. Der vollständige Kreditbetrag wird dann nach der Förderung der Sanierung im Normalfall am Ende komplett mit einer einmaligen Überweisung zurückgezahlt. Annuitätendarlehen starten wiederum mit tilgungsfreien Anlaufzeiten. Anschließend sind mit dieser Finanzierungsform monatlich Annuitäten fällig.

Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS für Sanierung in Berlin

Bei einer Sanierung in Berlin ist über das Förderprogramm Effiziente GebäudePLUS auch eine Unterstützung des Landes möglich. Dieses Programm steht für energetische Sanierungsmaßnahmen bei Wohn- sowie Nichtwohngebäuden im Gebiet des Stadtstaats zur Verfügung. Für die Umsetzung dieser speziellen Förderung einer Sanierung ist die Investitionsbank Berlin verantwortlich. Zum Beginn des Sommers 2023 blieben bei der IBB ausschließlich Anträge auf eine Förderung mit einem von ursprünglich fünf Modulen möglich. Dieses Fördermodul ist bei einer Sanierung in Berlin für die Optimierung und den Austausch von Anlagentechnik vorgesehen. Das Modul umfasst beispielsweise Verbesserungen und Erneuerungen einer Heizungs- oder Lüftungsanlage sowie kleine Nahwärmenetz-Installationen.

Sanierung mit KfW-Förderung 270 für Anlagen zur Wärme- und Stromerzeugung

Manchmal ist auch die Beantragung des KfW-Förderkredits 270 bei einer Sanierung in Berlin eine Option. Sobald Anlagen für die Wärme- und Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien eingebaut werden, kommt diese Förderung in Frage. Hierfür lassen sich die Voraussetzungen bei einer Sanierung beispielsweise mit Photovoltaik, Biogas sowie Wasser prinzipiell erfüllen. Mit dem Kredit 270 fördert die KfW variantenreiche Anlagen, die aus erneuerbaren Energien Netze oder alternativ einen Speicher speisen.

Förderung einer Einzelmaßnahme durch direkte BAFA-Zuschüsse

Deutschlandweite Zuschüsse des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen bei einer Sanierung in Berlin 2023 ebenfalls eine Option dar. Diese BAFA-Förderung können Hausbesitzer für spezielle Einzelmaßnahmen beantragen. Fünf verschiedene Bereiche sind dadurch im Rahmen einer Sanierung förderbar. Bei der Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage besteht die Chance auf einen BAFA-Zuschuss in Höhe von 15 Prozent. Wenn im Rahmen einer Sanierung neue Heizanlagen installiert werden, stehen in unterschiedlichen Einzelfällen wiederum bis zu 25 Prozent in Aussicht.

Für die Fachplanung einer relevanten Maßnahme fördert das BAFA oft 50 Prozent. Außerdem sind 15 Prozent als Zuschuss erreichbar, während Hausbesitzer im Verlauf einer Sanierung eine energieeffiziente Anlagentechnik installieren lassen. Dieselbe Förderhöhe gilt bei speziellen Maßnahmen an den Gebäudehüllen wie zum Beispiel Dämmungen.

Ab 2024 weiterentwickelte Bundesförderung bei Sanierung für erneuerbares Heizen

Die deutsche Bundesregierung will zum Jahresbeginn 2024 die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickeln, um Hausbesitzern zusätzliche Anreize zur Sanierung der Wohngebäude zu bieten. Mit einer derartigen Förderung verfolgt die Regierung das Ziel, den Einbau von klimafreundlichen Heizungen in Deutschland zu beschleunigen. Im Sommer 2023 erarbeiten die Verantwortlichen Details des Förderkonzepts, das auch bei einer Sanierung in Berlin den Umstieg auf erneuerbare Energien fördern soll.