Beim Hausbau und Immobilienkauf ist jede finanzielle Entlastung willkommen. Das sieht auch Bundesfinanzminister Christian Lindner so: Er fordert, die Grunderwerbsteuer in den Ländern drastisch zu senken oder sogar komplett auf Null zu setzen.
Aktuell fallen beim Grundstücks- und Hauskauf zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises an – eine beachtliche Summe. Dabei müsse selbstgenutzter Wohnraum für die breite Mitte der Gesellschaft finanzierbar bleiben, argumentiert Lindner. Allerdings gehört die Grunderwerbsteuer zu den Ländersteuern und die meisten Bundesländer weigern sich, auf ihre Einnahmen zu verzichten.
Auf eine Abschaffung der Grunderwerbsteuer sollten Sie also nicht warten, wenn Sie beim Hausbau oder Hauskauf Kosten reduzieren wollen. Dafür haben wir fünf smarte Spartipps für Sie, um die Grunderwerbsteuer zu senken:
#1 Erst das Grundstück kaufen, dann bauen
Sie planen einen Neubau? Dann können Sie bei der Grunderwerbsteuer massiv sparen, wenn Sie Grundstückskauf und Hausbau voneinander trennen. Heißt: Sie kaufen zunächst allein Grund und Boden – die Steuer fällt dann nur darauf an. Erwerben Sie hingegen direkt beides aus einer Hand, wird die Grunderwerbsteuer auf den kompletten Kaufpreis fällig.
Ein Beispiel: Kostet das Grundstück Ihrer Wahl 200.000 Euro, zahlen Sie bei einem Steuersatz von 5,5 Prozent 11.000 Euro an den Staat. Betragen die Grundstücks- und Baukosten 600.000 Euro, fallen dagegen 33.000 Euro Grunderwerbsteuer an.
Wichtig ist, dass Sie Grund und Boden nicht von der Firma erwerben, die Ihr Haus baut. Idealerweise liegt zudem zwischen beiden Vertragsabschlüssen ein halbes Jahr.
#2 Keine Grunderwerbsteuer für nahe Familienmitglieder
Wer ein Grundstück oder eine Immobilie privat von einem Familienangehörigen ersten Grades erwirbt, ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Zu den nahen Verwandten zählen Ehepartner sowie Eltern und Kinder, aber auch Großeltern und Enkel. Das bedeutet, Sie müssen keine Grunderwerbsteuer zahlen, wenn Sie ein Grundstück beispielsweise von Ihrer Großmutter oder von Ihrem Vater kaufen.
#3 Grunderwerbsteuerbefreiung bei Schenkung und Erbschaft
Ebenfalls von der Grunderwerbsteuer befreit sind Sie, wenn das Grundstück beziehungsweise die Immobilie im Rahmen einer Schenkung oder einer Erbschaft auf Sie übergeht. Steuern werden in beiden Fällen trotzdem fällig: Anstelle der Grunderwerbsteuer müssen Sie in der Regel eine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen.
#4 Inventar unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer
Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis für ein Grundstück oder eine Immobilie. Inventar wie Möbel und Einrichtungsgegenstände, beispielsweise eine Einbauküche, Markisen oder Lampen, gehören nicht dazu. Es gilt nämlich: Die Grunderwerbsteuer muss nur darauf bezahlt werden, was nicht beweglich und untrennbar mit dem Objekt verbunden ist.
Kaufen Sie ein Bestandsgebäude und übernehmen Inventar vom Voreigentümer, kann es sich lohnen, die Einrichtung gesondert im Kaufvertrag auszuweisen. Belege fordern die Finanzämter in der Regel nur, wenn die Kosten für die mobilen Extras mehr als 15 Prozent des Kaufpreises ausmachen.
#5 Grunderwerbsteuer steuerlich absetzen
Selbstständige und Freiberufler können die Grunderwerbsteuer als Betriebsausgabe steuerlich absetzen, solange sie die gekaufte Immobilie für ihr Unternehmen nutzen. Dient nicht das komplette Gebäude für berufliche Zwecke, muss im Kaufvertrag eindeutig zwischen privatem und gewerblichem Teil unterschieden werden. Bei Vermietung und Verpachtung können Sie die Grunderwerbsteuer auf die gekaufte Immobilie als Werbungskosten verbuchen.
Daneben gibt es viele weitere smarte Lösungen, um beim Hausbau und Hauskauf Geld zu sparen. Lassen Sie sich bei Ihrem Town & Country Haus Partner vor Ort persönlich beraten. Unsere Expertinnen und Experten informieren Sie unter anderem über aktuelle Hausbau-Förderungen oder Zuschüsse für die energetische Sanierung und unterstützen Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Eigenheim.