Da die gesetzliche Rente in Zukunft nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten, hat man mit der sogenannten Riester-Rente die Möglichkeit, sich selbst etwas fürs Alter anzusparen. Der Vorteil: Diese private Rente wird staatlich gefördert und man kann sie als Wohn-Riester auch für den Erwerb eines Eigenheims verwenden.
Was ist die Wohn-Riester oder Eigenheimrente?
Die Wohn-Riester, oder auch Riester-Rente, ist dazu da, um eine selbstgenutzte Immobilie zu finanzieren oder zu entschulden. Daher nennt man sie auch Eigenheimrennte. Man soll dank ihr im Alter miet- und schuldenfrei wohnen können. Sie kann genutzt werden, um sich eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen, ein Darlehen zu tilgen, Genossenschaftsanteile zu erwerben oder Wohneigentum barrierefrei umzubauen. Dabei kann man aus verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten wählen. Entweder wird ein Riester-Darlehen mit offenen Beiträgen getilgt oder ein bereits angespartes Guthaben aus einem Riester-Vertrag entnommen.
Dafür müssen aber ein paar allgemeine Voraussetzungen erfüllt sein. So muss die Immobilie sich in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum, welches zur EU noch die Länder Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst, befinden und selbst bewohnt werden. Zusätzlich muss derjenige, der Wohn-Riester beantragen will, als Eigentümer oder Miteigentümer im Grundbuch ausgewiesen sein.
Wie kann ich die Wohn-Riester nutzen?
Um die Wohn-Riester nutzen zu können, muss ein Wohn-Riester-Vertrag, zum Beispiel ein Riester-Bausparvertrag, geschlossen werden. Das lohnt sich aber nur, wenn man sich sehr sicher ist, dass man in den nächsten Jahren auch wirklich eine Immobilie finanzieren will. Andernfalls kann man sich die Riester-Förderung auch erstmal mit einem anderen Riester-Vertrag sichern.
Was man noch wissen sollte: Möchte man sein Riester-Guthaben für den Kauf oder Bau eines Eigenheims nutzen, muss man klar nachweisen, dass dabei nachweislich Kosten entstanden sind. So kann man Wohn-Riester nicht für ein geerbtes Haus oder eine Eigentumswohnung einsetzen. Die Mindestauszahlhöhe beträgt für gewöhnlich außerdem 3.000 Euro. Kleinere Beiträge werden nicht abgedeckt.
Bei Eigentumswunsch sollten Sie sich daher nicht nur von den Bausparkassen beraten lassen. Auch unser Town & Country Finanzierungsservice steht Ihnen bei jeder Frage zur Verfügung und findet für Sie die beste Finanzierung für Ihr Eigenheim.