Voll- oder Staffelgeschoss – das ist beim Hausbau die entscheidende Frage. Jede Landesbauordnung definiert die Maße eines Staffelgeschosses unterschiedlich, weshalb es nur eine grobe Faustregel gibt: Ein Staffelgeschoss sollte eine Deckenhöhe von mindestens 2,30 Meter haben und nur 2/3 der darunterliegenden Geschossfläche einnehmen.
So sieht ein Staffelgeschoss aus
Ein Staffelgeschoss ist ein Obergeschoss, dass kleiner als das Erdgeschoss ist. Bildlich gesprochen ähnelt das Gebäude einer Treppe, denn das Erdgeschoss ragt hervor und bildet somit eine Stufe. Auf der freien Dachfläche des Erdgeschosses kann man so zum Beispiel eine Dachterrasse planen, die Ihnen einen zusätzlichen Außenbereich schenkt.
Wenn Sie die regionalen Vorschriften für ein Staffelgeschoss einhalten und demzufolge kein zweites Vollgeschoss bauen, können Sie die Geschossflächenzahl (GFZ) des Bebauungsplans clever umgehen. Aber Sie sollten mit dem Hausbau nicht ohne Baugenehmigung beginnen und im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob die Hausplanung genehmigt wird.
Design neu gedacht
Stadthäuser sind nach wie vor besonders beliebt. Aber nicht jeder Bauherr wünscht sich ein kubisches Haus. Mit einem Staffelgeschoss können Sie das Design auflockern, ohne gänzlich auf den modernen Stil zu verzichten. Und das Beste: Sie gewinnen zusätzliche Wohnfläche im Erdgeschoss, da dieses größer als beim klassischen Stadthaus ist.
Unser Stadthaus Flair 124 gibt es auch mit Staffelgeschoss, weshalb Sie einen direkten Vergleich zur Variante mit zwei Vollgeschossen haben. Auch mit Anbau ist dieses Massivhaus möglich. Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihres Grundstücks und entscheiden Sie, welche Variante auf Ihren Grund und Boden passt. Gerne gehen wir auch gemeinsam mit Ihnen den B-Plan durch und beantworten offene Fragen.